Notarielle Tätigkeitsfelder
Im Mittelpunkt der notariellen Tätigkeit steht stets der Mensch. Denn neben präziser Arbeit und fundiertem Fachwissen ist es vor allem das Verständnis für Ihre individuellen Anliegen, Sorgen und Bedürfnisse, das die Arbeit von Notarinnen und Notaren prägt.
Notarinnen und Notare sind für Beurkundungen aller Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zuständig. In vielen Fällen ist die notarielle Beurkundung sogar gesetzlich vorgeschrieben – immer dann, wenn der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars aufgrund der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für notwendig erachtet.
Notare erstellen vollstreckbare Urkunden, die – ähnlich wie gerichtliche Endurteile – als Grundlage für die Zwangsvollstreckung dienen.
Darüber hinaus übernehmen Notare weitere Aufgaben: Sie führen Verlosungen und Auslosungen durch, erstellen Vermögensverzeichnisse und können freiwillige Versteigerungen organisieren. Zudem vermitteln sie bei Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen, beraten und vertreten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wirken als Schiedsrichter, nehmen Eide ab, stellen Bescheinigungen aus und verwahren Wertpapiere sowie Kostbarkeiten.
Vorsorgende Rechtspflege
Notarinnen und Notare sind im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Wie Richter werden sie staatlich bestellt, sind unabhängig, unparteilich und üben ein öffentliches Amt aus. Im Gegensatz zur streitigen Justiz liegt ihr Fokus jedoch auf der Vermeidung von Konflikten und der sicheren Gestaltung von Verträgen. Sie stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als diskrete Berater in komplexen und folgenreichen Rechtsfragen zur Seite.
Höchste Qualität
Notarinnen und Notare verbinden anspruchsvolle juristische Expertise mit einem Berufsethos, das von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Volljuristen bestellt, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und den Schutz Unerfahrener sorgen.
Gleichmäßiger Zugang
Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeit garantiert nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichberechtigten Zugang zu juristischer Beratung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein soziales Gebührensystem vor: Die Kosten des Notars richten sich nach dem Wert der Transaktion, sodass sich jeder einen Notar leisten kann. Die Beratung vor einer Beurkundung – inklusive der Erstellung von Entwürfen innerhalb eines Beurkundungsverfahrens – ist dabei in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig vom zeitlichen Aufwand.
