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Immobilien

Für die meisten Beteiligten ist der Kauf oder Verkauf einer Immobilie das finanziell bedeutendste Geschäft ihres Lebens. Käufer investieren oft erhebliche Ersparnisse und nehmen zusätzlich Kredite auf, während der Grundbesitz für Verkäufer meist den wertvollsten Teil des eigenen Vermögens darstellt. Wegen dieser enormen Tragweite ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben. Er garantiert eine sachgemäße Beratung und sorgt für eine rechtlich ausgewogene Vertragsgestaltung. Seine Hauptaufgabe ist es, Risiken für beide Seiten auszuschließen: Der Käufer soll geschützt werden, damit er den Kaufpreis nicht ohne Gegenleistung zahlt, und der Verkäufer darf sein Eigentum nicht verlieren, bevor er das Geld erhalten hat. Dazu ermittelt der Notar die Zielvorstellungen der Parteien, klärt über Regelungsmöglichkeiten auf und erstellt einen fairen Kaufvertragsentwurf. Später besorgt er alle für den Vollzug nötigen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Vielfalt der Vertragsobjekte und rechtliche Feinheiten

Immobilienkaufverträge sind so vielseitig wie die Objekte selbst; sie können Bauplätze, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder auch Erbbaurechte betreffen. Die jeweiligen Besonderheiten des Objekts fließen direkt in die Vertragsgestaltung ein. Ein markantes Beispiel hierfür ist der Bauträgervertrag. In diesem speziellen Fall erwirbt der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil zusammen mit einem Gebäude – sei es ein Haus oder eine Wohnung –, das erst noch gebaut wird, wobei der Verkäufer als Bauherr fungiert.

Standardinhalte im Notarvertrag

Unabhängig vom Objekttyp regelt die Notarin oder der Notar in jedem Immobilienkaufvertrag grundlegende Kernbereiche. Dazu gehören, neben der gegenseitigen Absicherung der Parteien, die Löschung oder der Fortbestand bestehender Belastungen im Grundbuch sowie die Gewährleistung für eventuelle Mängel. Zudem wird festgelegt, wann Besitz, Nutzungen und Lasten auf den Käufer übergehen, wie die Erschließungskosten aufgeteilt werden und ob bei einem Teilflächenkauf eine amtliche Vermessung erforderlich ist.

Die Bedeutung einer gesicherten Finanzierung

Ein reibungsloser Ablauf setzt voraus, dass die Finanzierung bereits vor der notariellen Beurkundung feststeht. Nutzt der Käufer ein Bankdarlehen, sollte er den genauen Auszahlungszeitpunkt vorab mit seinem Kreditinstitut klären. Der Notar stimmt dann die Fälligkeit des Kaufpreises präzise auf diesen Termin ab. Wenn die Finanzierung schon bei der Vertragsunterzeichnung im Detail geklärt ist, bietet dies einen praktischen Vorteil: Das zur Absicherung des Darlehens erforderliche Grundpfandrecht – wie eine Grundschuld oder Hypothek – kann unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

Weiterführendes Informationsmaterial der Bundesnotarkammer: