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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit sowie ein schwerer Unfall können das Leben von einem Moment auf den anderen grundlegend verändern. Solche Schicksalsschläge haben oft zur Folge, dass man seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Entgegen einer weitverbreiteten Annahme können der Ehegatte, Lebensgefährte oder die nächsten Verwandten in einer solchen Situation nicht automatisch rechtsverbindlich für die betroffene Person handeln oder Entscheidungen treffen. Um zu verhindern, dass in einem solchen Fall fremde Personen oder gerichtlich bestellte Betreuer über das eigene Schicksal bestimmen, ist eine rechtzeitige und private Vorsorge dringend ratsam.

Notarinnen und Notare bereiten für diese sensiblen Lebenslagen rechtssichere Dokumente vor. Dies bietet die Gewähr, dass die erklärten Wünsche im Ernstfall auch tatsächlich die rechtliche Anerkennung und Geltung erlangen, die beabsichtigt ist. Je nach persönlichem Bedarf stehen dabei verschiedene Instrumente im Vordergrund, die fließend ineinandergreifen.

Mit einer umfassenden General- und Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, in allen rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten zu handeln. Ergänzend dazu legt eine Betreuungsverfügung fest, wen das Gericht im Bedarfsfall als rechtlichen Betreuer einsetzen soll oder wer dies auf keinen Fall sein darf. Für medizinische Fragen regelt die Patientenverfügung vorab, welche ärztlichen Maßnahmen und Behandlungen in bestimmten Stadien einer unheilbaren Erkrankung gewünscht oder explizit abgelehnt werden.

Sicheres Auffinden durch das Zentrale Vorsorgeregister

Damit die erstellten Vorsorgeurkunden im Fall der Fälle von den zuständigen Stellen auch sofort gefunden und beachtet werden, kann eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer in Berlin erfolgen. Dieses Register hat sich in der Praxis als unverzichtbar erwiesen: Betreuungsgerichte und Ärzte aus ganz Deutschland fragen das Register monatlich mehr als 20.000 Mal ab, um vor der Einrichtung einer staatlichen Betreuung nach privaten Vollmachten zu suchen. Dass dieses Angebot intensiv genutzt wird, zeigt sich auch an den weit über eine Million bereits dort registrierten Vorsorgeurkunden, die im Ernstfall den Willen der Bürger absichern.