Streitvermeidung
Ob bei einer Scheidungsvereinbarung, einer komplexen Erbauseinandersetzung oder der notariellen Vermittlung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz: Die Einschaltung eines Notars erfüllt im Rechtssystem eine doppelte Funktion. Sie hilft maßgeblich dabei, künftige Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen, und bietet gleichzeitig effektive Wege, um einen bereits ausgebrochenen Streit einvernehmlich aus der Welt zu schaffen. Als Träger eines öffentlichen Amtes sind Notare auf dem gesamten Feld der vorsorgenden Rechtspflege aktiv. Durch ihre betreuende und beratende Funktion führen sie die Parteien zu einvernehmlichen Lösungen.
Prävention durch neutrale Vertragsgestaltung
Bei notariellen Vertragsschlüssen kommen Streitigkeiten oft gar nicht erst auf, weil die professionelle Begleitung alle Phasen von der Erstberatung über den Entwurf und die Beurkundung bis hin zum finalen Vollzug umfasst. Anders als ein Rechtsanwalt ist der Notar hierbei nicht den Interessen einer einzelnen Seite, sondern stets beiden Vertragsparteien gleichermaßen verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Rolle wird strikt auf einen gerechten Interessenausgleich geachtet. Die strengen Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflichten nach dem Beurkundungsgesetz sorgen dafür, dass offene Fragen und Unklarheiten vorab beseitigt werden. Das Ergebnis ist eine rechtlich eindeutige öffentliche Urkunde ohne offene Punkte. Diese erbringt nicht nur den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, sondern erspart als direkter Vollstreckungstitel im Ernstfall auch den nachträglichen Gang zum Klägergericht.
